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Investitionsfreibetrag: Echte Stärkung für kleine Unternehmen

Mit der Erhöhung des Investitionsfreibetrags (IFB) ab 1. November 2025 werden Investitionen in Zukunft doppelt belohnt. Ein starkes Zeichen für die Wirtschaft – und ein klarer Erfolg sozialdemokratischer Wirtschaftspolitik.

Endlich: Rückenwind für kleine Unternehmen

Österreichische Klein- und Mittelbetriebe stehen vor großen Herausforderungen: Digitalisierung, Energiewende, steigende Betriebskosten. In dieser Phase braucht es politische Initiativen, die echten Spielraum schaffen – nicht nur für Konzerne, sondern für den Rückhalt des heimischen Mittelstands.
Genau hier setzt die SPÖ gemeinsam mit dem Sozialdemokratischen Wirtschaftsverband (SWV) an: Mit der Erhöhung des Investitionsfreibetrags (IFB) ab 1. November 2025 werden Investitionen in Zukunft doppelt belohnt. Ein starkes Zeichen für die Wirtschaft – und ein klarer Erfolg sozialdemokratischer Wirtschaftspolitik.

Bild: SWV im Wirtschaftsparlament
Die SWV OÖ Mandatare arbeiten im OÖ Wirtschaftsparlament für echte Verbesserungen für Kleinbetriebe.

Sonderregelung 2025/2026: Mehr Entlastung, mehr Zukunft

Dank des Einsatzes der SPÖ und des SWV wird der Investitionsfreibetrag für einen befristeten Zeitraum massiv angehoben:

  • 20 % IFB für allgemeine Investitionen

  • 22 % IFB für ökologische bzw. klimafreundliche Investitionen

Diese Sonderregelung gilt für Investitionen, die zwischen 1. November 2025 und 31. Dezember 2026 angeschafft oder hergestellt werden.

Damit wird ein klares Signal gesetzt: Jetzt investieren, modernisieren und wachsen!

„ Gerade für kleine Unternehmen bedeutet das einen echten Unterschied – denn der Freibetrag reduziert unmittelbar die Steuerlast und stärkt die Liquidität. Wer also etwa in neue Maschinen, energieeffiziente Geräte oder digitale Infrastruktur investiert, profitiert doppelt: wirtschaftlich und steuerlich.“ Manfred Zaunbauer, SWVOÖ Präsident

SPÖ und SWV: Politik, die Betriebe stärkt!

Bundesebene und in den Ländern seit Jahren dafür eingesetzt, dass Investitionen steuerlich stärker gefördert werden – und zwar dort, wo sie den größten Effekt haben:
bei den kleinen und mittleren Unternehmen, die Lehrlinge ausbilden, Arbeitsplätze sichern und regionale Wertschöpfung schaffen.

Mit der Sonderregelung ab 2025 wird dieser Einsatz belohnt:
👉 Mehr Investitionskraft, mehr Wettbewerbsfähigkeit, mehr Zukunftssicherheit.

Faktenbox: Investitionsfreibetrag (IFB) 2025/2026

Rechtsgrundlage

 § 11 EStG 1988 („Investitionsfreibetrag“)

Sonderregelung gültig von

1. 11. 2025 – 31. 12. 2026

Standard-IFB (bis 31.10.2025)

10 % (bzw. 15 % für ökologische Investitionen)

Erhöhter IFB (Sonderregelung)

20 % bzw. 22 %

Begünstigte Wirtschaftsgüter

Abnutzbare, neuwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (z. B. Maschinen, digitale Systeme, nachhaltige Technologien)

Nutzungsdauer

Mindestens 4 Jahre

Maximale Bemessungsgrundlage

€ 1 000 000 pro Betrieb und Wirtschaftsjahr

Ausschlüsse

Gebrauchte Güter, fossile Anlagen, Pkw mit Verbrennungsmotor, Gebäude (außer bestimmte Ausnahmen)

Warum diese Regelung ein Meilenstein ist

  1. Zielgerichtete Unterstützung: Die SPÖ setzt dort an, wo Hilfe am meisten gebraucht wird – bei den Kleinbetrieben, die Österreichs Rückgrat bilden.

  2. Wachstum statt Stillstand: Durch die erhöhte steuerliche Abschreibungskraft werden Investitionen angeregt, bevor sie sich betriebswirtschaftlich verzögern.

  3. Klimaschutz mitdenken: Der höhere Satz von 22 % für ökologische Investitionen zeigt, dass wirtschaftliche Stärke und Nachhaltigkeit kein Widerspruch sind.

  4. Politik mit Wirkung: Diese Sonderregelung ist ein sichtbares Resultat sozialdemokratischer Wirtschaftspolitik, die auf echte Entlastung statt auf Symbolpolitik setzt.

Der erhöhte Investitionsfreibetrag 2025/2026 ist eine historische Chance – und eine Errungenschaft, die die Handschrift der SPÖ und des SWV trägt.
Er schafft Luft zum Investieren, Raum zum Wachsen und stärkt die Unternehmen, die unsere Regionen lebendig halten.

SWVOÖ – Wir machen Wirtschaft menschlich.

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