Endlich: Rückenwind für kleine Unternehmen
Österreichische Klein- und Mittelbetriebe stehen vor großen Herausforderungen: Digitalisierung, Energiewende, steigende Betriebskosten. In dieser Phase braucht es politische Initiativen, die echten Spielraum schaffen – nicht nur für Konzerne, sondern für den Rückhalt des heimischen Mittelstands.
Genau hier setzt die SPÖ gemeinsam mit dem Sozialdemokratischen Wirtschaftsverband (SWV) an: Mit der Erhöhung des Investitionsfreibetrags (IFB) ab 1. November 2025 werden Investitionen in Zukunft doppelt belohnt. Ein starkes Zeichen für die Wirtschaft – und ein klarer Erfolg sozialdemokratischer Wirtschaftspolitik.
Sonderregelung 2025/2026: Mehr Entlastung, mehr Zukunft
Dank des Einsatzes der SPÖ und des SWV wird der Investitionsfreibetrag für einen befristeten Zeitraum massiv angehoben:
20 % IFB für allgemeine Investitionen
22 % IFB für ökologische bzw. klimafreundliche Investitionen
Diese Sonderregelung gilt für Investitionen, die zwischen 1. November 2025 und 31. Dezember 2026 angeschafft oder hergestellt werden.
Damit wird ein klares Signal gesetzt: Jetzt investieren, modernisieren und wachsen!
„ Gerade für kleine Unternehmen bedeutet das einen echten Unterschied – denn der Freibetrag reduziert unmittelbar die Steuerlast und stärkt die Liquidität. Wer also etwa in neue Maschinen, energieeffiziente Geräte oder digitale Infrastruktur investiert, profitiert doppelt: wirtschaftlich und steuerlich.“ — Manfred Zaunbauer, SWVOÖ Präsident
SPÖ und SWV: Politik, die Betriebe stärkt!
Bundesebene und in den Ländern seit Jahren dafür eingesetzt, dass Investitionen steuerlich stärker gefördert werden – und zwar dort, wo sie den größten Effekt haben:
bei den kleinen und mittleren Unternehmen, die Lehrlinge ausbilden, Arbeitsplätze sichern und regionale Wertschöpfung schaffen.
Mit der Sonderregelung ab 2025 wird dieser Einsatz belohnt:
👉 Mehr Investitionskraft, mehr Wettbewerbsfähigkeit, mehr Zukunftssicherheit.
Faktenbox: Investitionsfreibetrag (IFB) 2025/2026
Rechtsgrundlage
§ 11 EStG 1988 („Investitionsfreibetrag“)
Sonderregelung gültig von
1. 11. 2025 – 31. 12. 2026
Standard-IFB (bis 31.10.2025)
10 % (bzw. 15 % für ökologische Investitionen)
Erhöhter IFB (Sonderregelung)
20 % bzw. 22 %
Begünstigte Wirtschaftsgüter
Abnutzbare, neuwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (z. B. Maschinen, digitale Systeme, nachhaltige Technologien)
Nutzungsdauer
Mindestens 4 Jahre
Maximale Bemessungsgrundlage
€ 1 000 000 pro Betrieb und Wirtschaftsjahr
Ausschlüsse
Gebrauchte Güter, fossile Anlagen, Pkw mit Verbrennungsmotor, Gebäude (außer bestimmte Ausnahmen)
Warum diese Regelung ein Meilenstein ist
Zielgerichtete Unterstützung: Die SPÖ setzt dort an, wo Hilfe am meisten gebraucht wird – bei den Kleinbetrieben, die Österreichs Rückgrat bilden.
Wachstum statt Stillstand: Durch die erhöhte steuerliche Abschreibungskraft werden Investitionen angeregt, bevor sie sich betriebswirtschaftlich verzögern.
Klimaschutz mitdenken: Der höhere Satz von 22 % für ökologische Investitionen zeigt, dass wirtschaftliche Stärke und Nachhaltigkeit kein Widerspruch sind.
Politik mit Wirkung: Diese Sonderregelung ist ein sichtbares Resultat sozialdemokratischer Wirtschaftspolitik, die auf echte Entlastung statt auf Symbolpolitik setzt.
Der erhöhte Investitionsfreibetrag 2025/2026 ist eine historische Chance – und eine Errungenschaft, die die Handschrift der SPÖ und des SWV trägt.
Er schafft Luft zum Investieren, Raum zum Wachsen und stärkt die Unternehmen, die unsere Regionen lebendig halten.
SWVOÖ – Wir machen Wirtschaft menschlich.