Seit der Umstellung auf den neuen ORF-Beitrag herrscht bei vielen Unternehmer:innen Unsicherheit. Wer muss zahlen? Wie hoch ist der Beitrag? Und was hat sich zuletzt geändert?
Wir haben die wichtigsten Punkte für dich kompakt zusammengefasst.
Was ist der ORF-Beitrag überhaupt?
Der ORF-Beitrag hat seit 2024 die frühere GIS-Gebühr abgelöst. Der große Unterschied:
Er ist geräteunabhängig – das heißt, Unternehmen müssen zahlen, auch wenn kein Fernseher oder Radio genutzt wird.
Wer muss den ORF-Beitrag zahlen?
Grundsätzlich gilt:
👉 Alle kommunalsteuerpflichtigen Unternehmen sind beitragspflichtig.
Das betrifft die meisten Betriebe mit Mitarbeiter:innen.
Keine Beitragspflicht besteht unter anderem für:
- Ein-Personen-Unternehmen (EPU), wenn keine Kommunalsteuer anfällt
- Gemeinnützige Einrichtungen oder bestimmte befreite Organisationen
Wie wird der Beitrag berechnet?
Die Höhe des ORF-Beitrags richtet sich nicht nach Geräten oder Umsatz, sondern nach der Lohnsumme des Unternehmens.
Das bedeutet konkret:
- Je höher die Lohnsumme, desto mehr Beiträge sind zu zahlen
- Es gibt eine gesetzliche Staffelung (von 1 bis maximal 100 Beiträgen)
Ein einzelner Beitrag liegt aktuell bei rund 15,30 € pro Monat.
👉 Wichtig: Die Vorschreibung erfolgt einmal jährlich.
Mehrere Standorte: Was gilt jetzt?
Früher mussten Unternehmen für jeden Standort separat zahlen – das war vor allem für KMU eine große Belastung.
Die gute Nachricht:
👉 Künftig zahlt jedes Unternehmen nur noch einmal, unabhängig von der Anzahl der Standorte.
Bei mehreren Betriebsstandorten werden unabhängig von der Branche die jeweiligen Arbeitslöhne zusammengerechnet und die Berechnung des ORF-Beitrags erfolgt unter Zugrundelegung der gesamten Lohnsumme des Unternehmens, die Abwicklung erfolgt zukünftig automatisiert.
Hier könnte man, um „Doppelzahlung“ zu vermeiden, überlegen, sollte eine OBS-Beitragspflicht für mehrere Firmen unter demselben Eigentümer vorliegen, um Zusammenziehung der Kommunalsteuer aller betroffenen Firmen unter einer Beitragsnummer in Kulanz zu ersuchen. Eine solche Anfrage müsste schriftlich an kam@orf.beitrag.at erfolgen.
Was müssen Betriebe konkret tun?
In den meisten Fällen gilt:
👉 Du musst nichts aktiv melden oder berechnen.
Die ORF-Beitrags Service GmbH erhält die notwendigen Daten automatisch (z. B. über die Kommunalsteuer) und stellt den Beitrag direkt zu.
Wichtig für dich:
- Vorschreibungen regelmäßig prüfen (z. B. im Unternehmensserviceportal)
- Daten aktuell halten
- Bei Unklarheiten frühzeitig reagieren
Betroffene Unternehmer müssen aktiv werden und eine Meldung bei der OBS machen. Dafür gibt es das Formular „Ausnahmen der ORF-Beitragspflicht im betrieblichen Bereich“. Die Übermittlung des Antrags inklusive Unterlagen kann per E-Mail an ausnahmen@orf.beitrag.at erfolgen.
Typische Fehler, die du vermeiden solltest
Viele Probleme entstehen durch kleine Details. Achte besonders auf:
- ❌ Falsche Einstufung (z. B. EPU vs. kommunalsteuerpflichtig)
- ❌ Unklare Standortregelungen
- ❌ Ignorierte Vorschreibungen → kann zu Nachzahlungen führen
👉 Gerade hier lohnt sich ein genauer Blick, um unnötige Kosten zu vermeiden.
Fazit: Jetzt prüfen statt später nachzahlen
Der ORF-Beitrag betrifft nahezu alle Unternehmen – aber die Regeln sind klar strukturiert.
Wer weiß, wie die Berechnung funktioniert und seine Daten im Blick hat, spart sich Zeit, Geld und Nerven.
👉 Unser Tipp:
Einmal sauber prüfen, ob alles korrekt erfasst ist – dann bist du auf der sicheren Seite.