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Bild: Muss dein Betrieb den ORF Beitrag wirklich zahlen?

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SERVICETIPP: ORF-Beitrag: Muss dein Betrieb wirklich zahlen?

Der neue ORF-Beitrag betrifft nahezu alle Unternehmen – unabhängig von vorhandenen Geräten. Die Höhe richtet sich nach der Lohnsumme, nicht nach Umsatz oder Standort. Neu ist: Betriebe zahlen künftig nur noch einmal, auch bei mehreren Standorten. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die eigene Einstufung zu prüfen und unnötige Kosten zu vermeiden.

Seit der Umstellung auf den neuen ORF-Beitrag herrscht bei vielen Unternehmer:innen Unsicherheit. Wer muss zahlen? Wie hoch ist der Beitrag? Und was hat sich zuletzt geändert?
Wir haben die wichtigsten Punkte für dich kompakt zusammengefasst.

Was ist der ORF-Beitrag überhaupt?

Der ORF-Beitrag hat seit 2024 die frühere GIS-Gebühr abgelöst. Der große Unterschied:
Er ist geräteunabhängig – das heißt, Unternehmen müssen zahlen, auch wenn kein Fernseher oder Radio genutzt wird.

Wer muss den ORF-Beitrag zahlen?

Grundsätzlich gilt:
👉 Alle kommunalsteuerpflichtigen Unternehmen sind beitragspflichtig.

Das betrifft die meisten Betriebe mit Mitarbeiter:innen.

Keine Beitragspflicht besteht unter anderem für:

  • Ein-Personen-Unternehmen (EPU), wenn keine Kommunalsteuer anfällt
  • Gemeinnützige Einrichtungen oder bestimmte befreite Organisationen
Bild: Keine ORF Beitragspflicht für EPU
Bild: Keine ORF Beitragspflicht für die gleiche Adresse

Wie wird der Beitrag berechnet?

Die Höhe des ORF-Beitrags richtet sich nicht nach Geräten oder Umsatz, sondern nach der Lohnsumme des Unternehmens.

Das bedeutet konkret:

  • Je höher die Lohnsumme, desto mehr Beiträge sind zu zahlen
  • Es gibt eine gesetzliche Staffelung (von 1 bis maximal 100 Beiträgen)

Ein einzelner Beitrag liegt aktuell bei rund 15,30 € pro Monat.

👉 Wichtig: Die Vorschreibung erfolgt einmal jährlich.

Mehrere Standorte: Was gilt jetzt?

Früher mussten Unternehmen für jeden Standort separat zahlen – das war vor allem für KMU eine große Belastung.

Die gute Nachricht:
👉 Künftig zahlt jedes Unternehmen nur noch einmal, unabhängig von der Anzahl der Standorte.

Bei mehreren Betriebsstandorten werden unabhängig von der Branche die jeweiligen Arbeitslöhne zusammengerechnet und die Berechnung des ORF-Beitrags erfolgt unter Zugrundelegung der gesamten Lohnsumme des Unternehmens, die Abwicklung erfolgt zukünftig automatisiert.

Hier könnte man, um „Doppelzahlung“ zu vermeiden, überlegen, sollte eine OBS-Beitragspflicht für mehrere Firmen unter demselben Eigentümer vorliegen, um Zusammenziehung der Kommunalsteuer aller betroffenen Firmen unter einer Beitragsnummer in Kulanz zu ersuchen. Eine solche Anfrage müsste schriftlich an kam@orf.beitrag.at erfolgen.

Was müssen Betriebe konkret tun?

In den meisten Fällen gilt:
👉 Du musst nichts aktiv melden oder berechnen.

Die ORF-Beitrags Service GmbH erhält die notwendigen Daten automatisch (z. B. über die Kommunalsteuer) und stellt den Beitrag direkt zu.

Wichtig für dich:

  • Vorschreibungen regelmäßig prüfen (z. B. im Unternehmensserviceportal)
  • Daten aktuell halten
  • Bei Unklarheiten frühzeitig reagieren

Betroffene Unternehmer müssen aktiv werden und eine Meldung bei der OBS machen. Dafür gibt es das Formular „Ausnahmen der ORF-Beitragspflicht im betrieblichen Bereich“. Die Übermittlung des Antrags inklusive Unterlagen kann per E-Mail an ausnahmen@orf.beitrag.at erfolgen.

Typische Fehler, die du vermeiden solltest

Viele Probleme entstehen durch kleine Details. Achte besonders auf:

  • ❌ Falsche Einstufung (z. B. EPU vs. kommunalsteuerpflichtig)
  • ❌ Unklare Standortregelungen
  • ❌ Ignorierte Vorschreibungen → kann zu Nachzahlungen führen

👉 Gerade hier lohnt sich ein genauer Blick, um unnötige Kosten zu vermeiden.

Fazit: Jetzt prüfen statt später nachzahlen

Der ORF-Beitrag betrifft nahezu alle Unternehmen – aber die Regeln sind klar strukturiert.

Wer weiß, wie die Berechnung funktioniert und seine Daten im Blick hat, spart sich Zeit, Geld und Nerven.

👉 Unser Tipp:
Einmal sauber prüfen, ob alles korrekt erfasst ist – dann bist du auf der sicheren Seite.

 

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